Charta für Kinder im Krankenhaus

"Das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung ist ein fundamentales Recht, besonders für Kinder" (EACH)

Verabschiedet durch die 1. Europäische "Kind im Krankenhaus" - Konferenz, Leiden (NL), Mai 1988 Teilnehmende Länder: Belgien - Kind en Ziekenhuis, BR Deutschland - AKIK, Dänemark - NOBAB, Finnland - NOBAB, Frankreich - APACHE, Großbrtiannien - NAWCH, Island - NOBAB, Italien - ABIO, Niederlande - Kind en Ziekenhuis, Norwegen - NOBAB, Schweden - NOBAB, Schweiz - Kind und Krankenhaus

Veröffentlicht und unterstützt in der erläuterten Fassung durch sechs Fachverbände von Kinderärzten und Kinderkrankenschwestern, in "der Kinderarzt", 21. Jg. (1990), Nr. 12

Unterstützt durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) während der 2. Europäischen "Kind im Krankenhaus" - Konferenz, Tutzing (BRD), September 1991

1. Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.


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